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Das Programm wurde gemeinsam mit der ZAO Sberbank-AST entwickelt. Studenten, die das Programm erfolgreich gemeistert haben, erhalten Zertifikate der festgelegten Form.

Beschluss des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 24. März 2016 N 179n "Über die Regeln für die Durchführung pathologischer und anatomischer Studien"

In Übereinstimmung mit Artikel 14 des Bundesgesetzes vom 21. November 2011 N 323-FZ "Über die Grundlagen des Schutzes der Gesundheit der Bürger in der Russischen Föderation" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2011, N 48, Art. 6724; 2012, N 26, Art. 3442 3446; 2013, N 27, Art. 3459, 3477; N 30, Art. 4038; N 39, Art. 4883; N 48, Art. 6165; N 52, Art. 6951; 2014, N 23, Art. 2930 ; N 30, Art. 4106, 4244, 4247, 4257; N 43, Art. 5798; N 49, Art. 6927, 6928; 2015, N 1, Art. 72, 85; N 10, Art. 1403, 1425; 14, Art. 2018; N 27, Art. 3951; N 29, Art. 4339, 4356, 4359, 4397; N 51, Art. 7245; 2016, N 1, Art. 9, 28) Ich bestelle:

Regeln für die Durchführung pathologischer und anatomischer Studien gemäß Anhang Nr. 1;

Formular N 014 / y "Anweisung zur intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung von Biopsiematerial (Betriebsmaterial)" gemäß Anhang N 2;

Formular N 014-1 / y "Protokoll der intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung von Biopsie- (Betriebs-) Material" gemäß Anhang N 3;

Formular N 014-2 / ​​y "Zeitschrift für die Registrierung des Eingangs von (operativem) Biopsiematerial und die Herausgabe der Ergebnisse intravitaler pathologischer und anatomischer Studien" gemäß Anhang N 4.

Der MinisterIN UND. Skvortsova

Anwendung
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Regeln
Durchführung pathologischer und anatomischer Studien

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Durchführung pathologischer und anatomischer Studien in pathologischen und anatomischen Büros oder pathologischen und anatomischen Abteilungen medizinischer Organisationen und anderer Organisationen fest, die medizinische Tätigkeiten auf der Grundlage einer Lizenz ausführen, die die Ausführung von Arbeiten (Dienstleistungen) in der pathologischen Anatomie und Histologie (im Folgenden - pathologisch) vorsieht anatomische Büros (Abteilungen)).

Diese Regeln gelten nicht für Beziehungen, die mit der Durchführung einer forensischen medizinischen Untersuchung einer Leiche, der Spende menschlicher Organe und Gewebe und ihrer Transplantation (Transplantation) sowie mit der Übertragung eines nicht beanspruchten Körpers, von Organen und Geweben einer verstorbenen Person zur Verwendung in medizinischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Zwecken verbunden sind..

2. Pathologische und anatomische Untersuchungen werden durchgeführt, um die Diagnose der Krankheit, Maßnahmen zur Behandlung des Patienten oder Daten zur Todesursache zu ermitteln.

3. Pathologische und anatomische Studien umfassen:

1) intravital pathologische und anatomische Studien an (operativem) Biopsiematerial (im Folgenden als intravital pathologische und anatomische Studien bezeichnet);

2) pathologische und anatomische Autopsien (postmortale pathologische und anatomische Untersuchung der inneren Organe und Gewebe eines Verstorbenen, Neugeborenen sowie Totgeborenen und Feten).

4. Pathologische und anatomische Studien werden unter Berücksichtigung klinischer Empfehlungen (Behandlungsprotokolle) zur medizinischen Versorgung durchgeführt.

5. Pathologische und anatomische Autopsien werden gemäß der Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juni 2013 N 354n "Über das Verfahren zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien" (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 16. Dezember 2013, Registrierung N 30612) durchgeführt (im Folgenden) - Das Verfahren zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien).

6. Lebenslange pathologische und anatomische Studien werden im Rahmen der Bereitstellung einer spezialisierten medizinischen Grundversorgung durchgeführt, die mit Ausnahme von High-Tech-, medizinischer und palliativer Versorgung bei Vorliegen medizinischer Indikationen spezialisiert ist.

7. Pathologische und anatomische Studien auf Lebenszeit werden unter folgenden Bedingungen durchgeführt:

1) ambulant (unter Bedingungen, die keine medizinische Überwachung und Behandlung rund um die Uhr vorsehen), außer in Fällen, in denen ein medizinischer Mitarbeiter zu Hause angerufen wird;

2) in einer Tagesklinik (unter Bedingungen, die eine ärztliche Überwachung und Behandlung während des Tages vorsehen, jedoch keine ärztliche Überwachung und Behandlung rund um die Uhr erfordern);

3) stationär (unter Bedingungen, die eine medizinische Überwachung und Behandlung rund um die Uhr ermöglichen).

8. Gegenstand der intravitalen pathologischen und anatomischen Forschung ist die Untersuchung makro- und mikroskopischer Veränderungen von Gewebefragmenten, Organen oder Sequenzen (im Folgenden als biopsisches (chirurgisches) Material bezeichnet)..

9. Die Entnahme von (operativem) Biopsiematerial erfolgt nach medizinischen Indikationen im Rahmen der medizinischen Versorgung des Patienten mit dem entsprechenden Profil gemäß den Verfahren für die Bereitstellung medizinischer Versorgung auf der Grundlage der Standards der medizinischen Versorgung und unter Berücksichtigung klinischer Empfehlungen (Behandlungsprotokolle) zur Bereitstellung medizinischer Versorgung.

10. Biopsiematerialien (chirurgische Materialien), die für intravital pathologische und anatomische Untersuchungen bestimmt sind, müssen in einer 10% igen Lösung von neutralem Formalin aufbewahrt und gemäß den klinischen Empfehlungen (Behandlungsprotokollen) zur medizinischen Versorgung gekennzeichnet werden.

11. Das Biopsiematerial (operatives Material) wird vom behandelnden Arzt oder medizinischen Mitarbeiter, der das Biopsiematerial (operatives Material) entnommen hat, an das pathologische und anatomische Büro (Abteilung) gesendet, wobei eine Überweisung für eine intravital pathologische und anatomische Untersuchung in der Form gemäß Anhang Nr. 2 zu dieser Bestellung (im Folgenden) beigefügt ist - Überweisung), Auszüge aus den Krankenakten des Patienten mit den Ergebnissen von Labor-, Instrumenten- und anderen Forschungsarbeiten, Beschreibungen medizinischer Eingriffe (Manipulationen, Operationen), Diagnose einer Krankheit (Zustand) unter Angabe des Codes der Krankheit (Zustand) gemäß der Internationalen Statistischen Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsprobleme (im Folgenden - ICD).

12. Die Abnahme, primäre Sortierung und Registrierung von Biopsiematerial (Betriebsmaterial) und biologischem Material, das während der pathologischen und anatomischen Autopsie beim pathologischen und anatomischen Büro (Abteilung) erhalten wurde, erfolgt durch den medizinischen Registrar des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung)..

13. Informationen über die Aufnahme von biopsischem (operativem) Material in das pathologische und anatomische Büro (Abteilung) für eine intravital pathologische und anatomische Untersuchung werden in das Logbuch eingetragen, um den Eingang von biopsischem (operativem) Material zu registrieren und die Ergebnisse intravitaler pathologischer und anatomischer Studien in der Form gemäß Anhang Nr. 4 zu veröffentlichen Reihenfolge (im Folgenden als Journal bezeichnet) und in den Absätzen 1 bis 16 des Protokolls einer intravitalen pathologischen und anatomischen Studie in der Form gemäß Anhang Nr. 3 dieser Reihenfolge (im Folgenden als Protokoll bezeichnet).

14. Vor Beginn der intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung prüft der Pathologe den Auszug aus den in Absatz 11 dieser Regeln genannten Krankenakten des Patienten und erhält gegebenenfalls Erläuterungen von den Fachärzten, die an der Untersuchung und Behandlung des Patienten teilnehmen.

15. Die Hauptausweise für die intravital pathologische und anatomische Forschung (Codes der durchgeführten medizinischen Leistungen *, Kategorie der Forschungskomplexität, Datum und Uhrzeit des Ausschneidens, Anzahl der geschnittenen Objekte, zugewiesene Farben (Reaktionen, Definitionen)) sind in den Absätzen 17 bis 21 des Protokolls eingetragen.

16. Stadien der intravitalen pathologischen und anatomischen Forschung:

1) makroskopische Untersuchung von Biopsiematerial (Betriebsmaterial) - durchgeführt von einem Pathologen unter Berücksichtigung klinischer Empfehlungen (Behandlungsprotokolle) zur Bereitstellung medizinischer Versorgung mit Einführung makroskopischer Untersuchungsdaten in Absatz 22 des Protokolls;

2) Abschneiden von biopsischem (chirurgischem) Material - umfasst das Herausschneiden von Organ- und Gewebestücken (Gewebeproben) und das Einlegen in Fixierlösungen; Das Volumen des Ausschnitts und die vorgeschriebenen Farben (Reaktionen, Definitionen) werden vom Pathologen anhand der Aufgaben der intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung, des Volumens des (chirurgischen) Biopsiematerials, der Art der Entnahme, der Diagnose der Krankheit (des Zustands) und anderer im Auszug aus der medizinischen Dokumentation des Patienten enthaltener Informationen bestimmt angegeben in Abschnitt 11 dieser Regeln unter Berücksichtigung klinischer Empfehlungen (Behandlungsprotokolle) zur Bereitstellung medizinischer Versorgung;

3) Laborverarbeitung von Biopsiematerial (Betriebsmaterial) - durchgeführt von einem medizinischen Mitarbeiter mit sekundärer medizinischer Ausbildung und umfasst die folgenden Prozesse:

Entkalkung (wenn das Biopsie- (Betriebs-) Material Knochenfragmente und (oder) Verkalkungsherde enthält),

Herstellung von gefrorenen Blöcken (bei dringender intraoperativer pathologischer und anatomischer Untersuchung),

Verkabelung (Dehydration und Paraffinimprägnierung),

Einbettung in Paraffin bei der Herstellung von Paraffinblöcken,

Mikrotomie (Herstellung von Paraffinschnitten, Montage auf Objektträgern und Trocknen),

Färben (Einrichten einer Reaktion, Bestimmen) von Paraffinschnitten auf einem Glasobjektträger, Platzieren unter einem Deckglas und Trocknen der Mikroslides, Sortieren der Microsites;

4) mikroskopische Untersuchung von Biopsiematerial (Betriebsmaterial) (im Folgenden als Mikroskopie bezeichnet) - wird von einem Pathologen durchgeführt und ist eine mikroskopische Untersuchung (Bewertung) von Mikropräparaten.

17. Bei der Durchführung einer pathologischen und anatomischen Studie zur Klärung der Diagnose einer Krankheit (eines Zustands) unter Berücksichtigung der Anforderungen der Standards der medizinischen Versorgung und der klinischen Empfehlungen (Behandlungsprotokolle) für die Bereitstellung medizinischer Versorgung im Stadium der Mikroskopie von Biopsiematerial (operativem Material) kann ein Pathologe zusätzlich ernennen ::

1) zusätzliche Methoden zum Färben von Mikropräparaten (Einrichten einer Reaktion, Bestimmen) - histochemische, immunhistochemische, elektronenmikroskopische, molekularbiologische, genetische und andere Methoden;

2) zusätzliche Methoden der Mikroskopie - Polarisation, Fluoreszenz, Transmission oder Rasterelektronen und andere Methoden.

18. Mikroskopische Daten werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der angewandten zusätzlichen Färbemethoden (Reaktionsformulierung, Bestimmung) und zusätzlicher mikroskopischer Methoden in Absatz 23 des Protokolls eingetragen.

19. Am Ende der intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung füllt der Pathologe die verbleibenden Spalten des Protokolls aus, einschließlich des Wortlauts der Schlussfolgerung (Absatz 24 des Protokolls), des ICD-Diagnosecodes (Zustandscode) (Absatz 25 des Protokolls) sowie etwaiger Kommentare zu den Schlussfolgerungen und Empfehlungen. (Randnr. 26 des Protokolls).

20. In diagnostisch schwierigen Fällen können in Absprache mit dem Leiter der pathologischen und anatomischen Abteilung ein Pathologe, andere Spezialisten des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) sowie Fachärzte, die direkt an der medizinischen Untersuchung beteiligt waren, beteiligt sein, um eine Stellungnahme zur Konsultation zu formulieren und Patientenbehandlung.

21. Das Protokoll wird vom Pathologen, der die intravital pathologische und anatomische Untersuchung durchgeführt hat, und vom Facharzt, der die Konsultation durchgeführt hat, unterzeichnet (Ziffer 27 des Protokolls)..

22. Das Original des Protokolls wird an die medizinische Organisation gesendet, die das Biopsiematerial (chirurgisches Material) für eine intravital pathologische und anatomische Untersuchung gesendet hat. Die zweite Kopie des Protokolls wird im Archiv des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) aufbewahrt..

23. Eine Kopie des Protokolls kann dem Patienten oder seinem gesetzlichen Vertreter gemäß Artikel 22 Teil 5 des Bundesgesetzes vom 21. November 2011 N 323-FZ "Über die Grundlagen des Gesundheitsschutzes der Bürger in der Russischen Föderation" (Gesammelte Gesetzgebung der Russischen Föderation, 2011, N. 48, Art. 6724; 2013, Nr. 48, Art. 6165).

24. Leistungsbedingungen für intravital pathologische und anatomische Untersuchungen (ab dem Zeitpunkt der Materialabnahme gemäß den Absätzen 12-13 dieser Regeln):

1) für intraoperatives (chirurgisches) Biopsiematerial - nicht mehr als 20 Minuten pro Gewebeprobe;

2) für biopsisches (chirurgisches) Material, das keine Entkalkung und (oder) zusätzliche Flecken (Reaktionen, Definitionen) erfordert - nicht mehr als 4 Arbeitstage;

3) für biopsisches (chirurgisches) Material, das entkalkt werden muss und (oder) die Verwendung zusätzlicher Flecken (Formulierungen von Reaktionen, Definitionen), die Herstellung zusätzlicher Paraffinschnitte - nicht mehr als 10 Arbeitstage;

4) für biopsisches (chirurgisches) Material, das zusätzliche immunhistochemische Forschungsmethoden erfordert, unter Verwendung von bis zu 5 Markern - nicht mehr als 7 Arbeitstage;

5) für Biopsiematerial (Betriebsmaterial), das zusätzliche immunhistochemische Forschungsmethoden erfordert, wobei mehr als 5 Marker verwendet werden - nicht mehr als 15 Arbeitstage;

6) für biopsisches (chirurgisches) Material, das zusätzliche elektronenmikroskopische Forschungsmethoden erfordert - nicht mehr als 7 Arbeitstage;

7) für biopsisches (chirurgisches) Material, das zusätzliche molekularbiologische Forschungsmethoden erfordert - nicht mehr als 10 Arbeitstage;

8) für Biopsiematerial (Betriebsmaterial), das zusätzliche genetische Forschungsmethoden erfordert - nicht mehr als 10 Arbeitstage;

9) für sequentielle - nicht mehr als 4 Arbeitstage.

25. Intravital pathologische und anatomische Studien werden in folgende Komplexitätskategorien unterteilt:

1) intravital pathologische und anatomische Studien der ersten Kategorie der Komplexität - intravital pathologische und anatomische Studien von Biopsie- (Operations-) Material, das von Patienten mit unkomplizierten Formen unspezifischer akuter oder chronischer Entzündungen oder dystrophischer Prozesse erhalten wurde;

2) intravital pathologische und anatomische Studien der zweiten Komplexitätskategorie - intravital pathologische und anatomische Studien von Biopsiematerial (Operationsmaterial), das von Patienten mit komplizierten Formen unspezifischer akuter oder chronischer Entzündungen, dystrophischen Prozessen und Entwicklungsstörungen nacheinander erhalten wurde;

3) intravital pathologische und anatomische Studien der dritten Komplexitätskategorie - intravital pathologische und anatomische Studien von (operativem) Biopsiematerial von Patienten mit Infektionskrankheiten, einschließlich solcher, die von granulomatösen Entzündungen begleitet werden, Krankheiten, die mit Stoffwechselstörungen verbunden sind, gutartige Tumoren bei Vorliegen einer histologischen Überprüfung, tumorähnliche Prozesse, nicht-onkologische Augenkrankheiten, Endometriumkratzer;

4) intravital pathologische und anatomische Studien der vierten Komplexitätskategorie - intravital pathologische und anatomische Studien von (operativem) Biopsiematerial, das von Patienten mit dyspalastischen (neoplastischen) Prozessen, Borderline- und malignen Tumoren in Gegenwart einer histologischen Verifikation sowie während dringender intraoperativer oder endoskopischer Untersuchungen erhalten wurde Biopsien;

5) intravital pathologische und anatomische Studien der fünften Komplexitätskategorie - intravital pathologische und anatomische Studien von (operativem) Biopsiematerial von Patienten mit immunopathologischen Prozessen, Tumoren und tumorähnlichen Prozessen ohne histologische Überprüfung, Erkrankungen des Blutsystems und hämatopoetischen Organen, die durch Punktionsbiopsien erhalten wurden, oder jedes andere (chirurgische) Biopsiematerial, das die Verwendung von Entkalkung und (oder) zusätzlichen Methoden erfordert, die in Absatz 17 dieser Regeln angegeben sind.

26. Die Anzahl der intravitalen pathologischen und anatomischen Studien und der zugehörigen Indikatoren wird anhand der Anzahl der Forschungsfälle auf der Grundlage der herausgegebenen Protokolle erfasst. Ein Fall bedeutet eine Untersuchung von Biopsiematerial (operativem Material), das von einem Patienten während eines Besuchs (Behandlung, Krankenhausaufenthalt) für eine Krankheit erhalten wurde, einschließlich aller in Absatz 16 dieser Regeln angegebenen Stadien und zusätzlicher Forschungsmethoden, die in Absatz 17 dieser Regeln angegeben sind ( falls diese Methoden von einem Pathologen verschrieben werden).

27. Die Anzahl der technologischen Operationen, die im pathologischen und anatomischen Büro (Abteilung) von Spezialisten mit höherer medizinischer Ausbildung (Pathologe, Laborgenetiker) und Spezialisten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung (Biologe) durchgeführt werden, richtet sich nach der Anzahl der zusätzlichen Färbemethoden für Mikropräparationen (Reaktionen), Definitionen), die als eine Reihe von Maßnahmen verstanden werden sollten, die darauf abzielen, eine pathologische und anatomische Untersuchung einer Gewebeprobe durch Verarbeitung mit einer Farbe durchzuführen (Reaktion, Definition).

28. Die Anzahl der technologischen Operationen, die im pathologischen und anatomischen Büro (Abteilung) von einem medizinischen Mitarbeiter mit sekundärer medizinischer Ausbildung (medizinischer Labortechniker, Assistent des Rettungssanitäterlabors) durchgeführt werden, wird nach folgenden Kriterien erfasst:

1) zum Schneiden, Verdrahten und Mikrotomieren - entsprechend der Anzahl der Objekte (das Objekt ist eine Gewebeprobe, die in ein Paraffin oder einen gefrorenen Block eingebettet ist);

2) beim Färben von Mikropräparaten (Formulierung von Reaktionen, Definitionen) - entsprechend der Anzahl der mit einer Farbe behandelten Objekte (Reaktion, Definition).

29. Im pathologischen und anatomischen Büro (Abteilung) wird ein Archiv gebildet, das folgende Materialien enthält:

Gewebeproben in Paraffinblöcken;

Gewebeproben in einer 10% igen Lösung von neutralem Formalin;

Materialien, die aus den Ergebnissen der pathologischen und anatomischen Autopsien gemäß Absatz 34 des Verfahrens zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien gewonnen wurden, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juni 2013 N 354n genehmigt wurde.

30. Die Aufbewahrungsbedingungen für Biopsiematerialien und -dokumente, die im Rahmen pathologischer und anatomischer Studien erstellt wurden, in den Archiven des Pathologiebüros (Abteilung) für Biopsiematerialien und -dokumente:

1) Gewebeproben in einer 10% igen Lösung von neutralem Formalin in Gegenwart eines Tumors oder eines tumorähnlichen Prozesses - in anderen Fällen mindestens ein Jahr ab dem Datum der Registrierung des Protokolls - mindestens bis zum Ende der Registrierung des Protokolls;

2) Mikropräparationen und Gewebeproben in Paraffinblöcken - während der Lagerzeit der Krankenakten des Patienten;

3) Überweisungen und Protokolle - während der Aufbewahrungszeit der Krankenakten des Patienten.

31. Die Ausgabe von Mikropräparaten, Gewebeproben in Paraffinblöcken und Kopien von Anweisungen und Protokollen (im Folgenden als Archivmaterial bezeichnet) an einen Patienten oder seinen gesetzlichen Vertreter wird im Journal mit folgenden Informationen aufgezeichnet:

1) Ausstellungsdatum des Archivmaterials;

2) Informationen über den Patienten (Nachname, Vorname, Patronym (falls vorhanden) und Geburtsdatum);

3) Registrierungsnummer der pathologischen und anatomischen Studie;

4) Informationen über die Person, an die das Archivmaterial ausgestellt wurde, und seine Unterschrift;

5) Informationen über den Mitarbeiter, der das Archivmaterial ausgestellt hat, und seine Unterschrift;

6) ein Hinweis zur Rückgabe von zuvor ausgestellten Mikropräparaten, Gewebeproben in Paraffinblöcken an die Archive des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung).

32. Medizinische Abfälle, die infolge pathologischer und anatomischer Untersuchungen nach Ablauf der in Absatz 30 Absätze 1 und 2 dieser Vorschriften vorgesehenen Frist anfallen, werden gemäß den hygienischen und epidemiologischen Vorschriften und Hygienestandards entsorgt **.

33. Pathologische und anatomische Büros (Abteilungen), die pathologische und anatomische Studien durchführen, führen ihre Tätigkeiten gemäß den Anhängen Nr. 1-3 dieser Regeln aus.

* - Beschluss des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 27. Dezember 2011 N 1664n "Über die Genehmigung der Nomenklatur der medizinischen Dienstleistungen" (eingetragen beim Justizministerium der Russischen Föderation am 24. Januar 2012, Registrierung N 23010) in der durch Beschlüsse des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation geänderten Fassung vom 28. Oktober 2013 N 794n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 31. Dezember 2013, Registrierung N 30977) und vom 10. Dezember 2014 N 813n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 19. Januar 2015, Registrierung N 35569).

** - Hygienische und epidemiologische Regeln und Normen SanPiN 2.1.7.2790-10 "Hygienische und epidemiologische Anforderungen für die Entsorgung von medizinischen Abfällen", genehmigt durch den Beschluss des obersten staatlichen Sanitärarztes der Russischen Föderation vom 9. Dezember 2010 N 163 (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation 17 Februar 2011, Registrierung N 19871).

Anhang N 1
zu den Regeln für die Durchführung pathologischer-
Anatomische Forschung genehmigt
im Auftrag des Gesundheitsministeriums
Russische Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Regeln
Organisation der Aktivitäten des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung)

1. Diese Regeln legen das Verfahren für die Organisation der Aktivitäten von pathologischen und anatomischen Büros sowie von pathologischen und anatomischen Abteilungen von medizinischen und anderen Organisationen fest, die medizinische Aktivitäten durchführen (im Folgenden: pathologische und anatomische Büros (Abteilungen))..

2. Die Position des Chefarztes des Büros für Pathologie und Anatomie wird von einem Spezialisten ernannt, der die Qualifikationsanforderungen für medizinisches Personal in der Fachrichtung "Organisation des Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheit" erfüllt. *.

3. Ein Spezialist wird zum Leiter der pathologischen und anatomischen Abteilung ernannt, der die Qualifikationsanforderungen für medizinisches Personal in der Fachrichtung "Pathologische Anatomie" * erfüllt..

4. Pathologische und anatomische Büros (Abteilungen), in denen pathologische und anatomische Studien durchgeführt werden, für die Zwecke dieser Regeln sind in folgende Gruppen unterteilt:

1) die erste Gruppe - mit einer Kapazität von über 10.000 Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Studien ** oder 2000 pathologischen und anatomischen Autopsien pro Jahr, von denen 40% oder mehr zur vierten bis fünften Komplexitätskategorie gehören ***, mit einem Automatisierungsgrad von 30 Verringerung der Arbeitsintensität der Forschung um% oder mehr;

2) die zweite Gruppe - mit einer Kapazität von 5.000 bis 10.000 Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Untersuchungen oder von 1.000 bis 2.000 pathologischen und anatomischen Autopsien pro Jahr oder mehr als 10.000 Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Untersuchungen oder mehr als 2.000 pathologischen und anatomischen Autopsien pro Jahr, von denen weniger als 40% zur vierten bis fünften Komplexitätskategorie gehören, mit einem Automatisierungsgrad, der die Arbeitsintensität der Forschung um weniger als 30% verringert;

3) die dritte Gruppe - mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Untersuchungen oder bis zu 1.000 pathologischen und anatomischen Autopsien pro Jahr oder mehr als 5.000 Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Untersuchungen oder mehr als 1.000 pathologischen und anatomischen Autopsien pro Jahr ab Davon gehören weniger als 40% zur vierten bis fünften Komplexitätskategorie mit einem Automatisierungsgrad, der die Arbeitsintensität der Forschung um weniger als 30% verringert.

5. Die Struktur und Besetzung des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) wird unter Berücksichtigung der empfohlenen Personalstandards des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) festgelegt, die in Anhang Nr. 2 der Geschäftsordnung vorgesehen sind.

6. Die Ausstattung des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) richtet sich nach dem Ausstattungsstandard des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung), der in Anhang Nr. 3 der Geschäftsordnung vorgesehen ist.

7. Das pathoanatomische Büro (Abteilung) führt folgende Funktionen aus:

Diagnostik durch Durchführung pathologischer und anatomischer Studien;

Beratung von Ärzten von Struktureinheiten medizinischer Organisationen;

Teilnahme an der Vorbereitung und Durchführung klinischer und anatomischer Konferenzen;

Berichterstattung in vorgeschriebener Weise ****, Erhebung und Bereitstellung von Primärdaten zu medizinischen Aktivitäten für Informationssysteme im Gesundheitssektor *****;

methodische Unterstützung des diagnostischen Prozesses;

Beherrschung und Einführung neuer Technologien der pathologischen und anatomischen Forschung sowie neuer histologischer Labortechnologien in die klinische Praxis;

andere Funktionen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

8. Das pathologische und anatomische Büro (Abteilung) kann als klinische Basis für Bildungseinrichtungen der Sekundar-, Hochschul- und Zusatzberufsausbildung sowie für wissenschaftliche Organisationen verwendet werden.

* - Beschluss des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 8. Oktober 2015 N 707n "Nach Genehmigung der Qualifikationsanforderungen für medizinisch-pharmazeutische Arbeitnehmer mit Hochschulausbildung im Bereich der Ausbildung" Gesundheit und medizinische Wissenschaften "(registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 23. Oktober 2015, Registrierung N 39438).

** - Die Aufzeichnung von Fällen intravitaler pathologischer und anatomischer Studien erfolgt gemäß Paragraph 26 der Regeln für die Durchführung pathologischer und anatomischer Untersuchungen, die durch diese Verordnung (im Folgenden - die Regeln) genehmigt wurden..

*** - Die Schwierigkeitskategorien für intravital pathologische und anatomische Untersuchungen werden gemäß Paragraph 25 der Regeln festgelegt, für pathologische und anatomische Autopsien werden gemäß Paragraph 13 des Verfahrens zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien bestimmt, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juni 2013 Nr. N 354n (registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 16. Dezember 2013, Registrierung N 30612).

**** - Artikel 79 Absatz 1 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 21. November 2011 N 323-FZ "Über die Grundlagen des Gesundheitsschutzes der Bürger in der Russischen Föderation" 48, Art. 6165; 2014, N 30, Art. 4257) (nachstehend - Bundesgesetz vom 21. November 2011, N 323-FZ).

***** - Artikel 91 Teil 1 des Bundesgesetzes vom 21. November 2011 N 323-FZ.

Anhang N 2
zu den Regeln für die Durchführung pathologischer-
Anatomische Forschung genehmigt
im Auftrag des Gesundheitsministeriums
Russische Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Empfohlene Personalstandards
Pathologiebüro (Abteilung)

N.
p / p
BerufsbezeichnungAnzahl der Beiträge
1.Oberarzt*1.0
2.Oberschwester *1.0
3.Leiter der Abteilung Pathologie - Pathologe1.0 - mit mehr als 15 Mitarbeitern von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung; 0,75 - mit 10-15 Mitarbeitern von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung; 0,5 - mit einem Personal von 5-10 Positionen von Ärzten und Spezialisten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung; 0,25 - mit einer Besetzung von bis zu 5 Stellen von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung.
4.Pathologe1,0 mit einer jährlichen Belastung: 1.000 Fälle ** intravitaler pathologischer und anatomischer Studien der ersten Kategorie der Komplexität ***; oder 900 Fälle von intravitalen pathologischen und anatomischen Studien der zweiten Kategorie der Komplexität; oder 800 Fälle von intravitalen pathologischen und anatomischen Studien der dritten Kategorie der Komplexität; oder 700 Fälle von intravitalen pathologischen und anatomischen Studien der vierten Komplexitätskategorie; oder 600 intravital pathologische und anatomische Studien der fünften Komplexitätskategorie; oder 200 pathologische und anatomische Autopsien der ersten Kategorie der Komplexität ****; oder 175 pathologische und anatomische Autopsien der zweiten Kategorie der Komplexität; oder 150 pathologische und anatomische Autopsien der dritten Komplexitätskategorie; oder 125 pathologische und anatomische Autopsien der vierten Komplexitätskategorie; oder 100 pathologische und anatomische Autopsien der fünften Kategorie der Komplexität.
fünf.Biologe1,0 - mit einer jährlichen Belastung: 2.000 immunhistochemische Färbungen (Formulierungen von Reaktionen, Bestimmungen) ***** von Biopsiematerial (chirurgischem Material); oder 2.000 molekularbiologische Färbungen (Reaktionen, Bestimmungen) von Biopsiematerial (Betriebsmaterial); oder 500 elektronenmikroskopische Färbungen (Formulierungen von Reaktionen, Definitionen) von Biopsiematerial (chirurgischem Material).
6.Arzt-Labor-Genetiker1,0 - mit einer jährlichen Belastung von 1000 genetischen Färbungen (Formulierungen von Reaktionen, Definitionen) ***** von Biopsie und chirurgischem Material.
7.Arzt-Statistiker *1,0 - für jeweils 15 Positionen von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung.
8.Medizintechniker, medizinischer Labortechniker (medizinischer Assistent-Laborassistent), Laborassistent1,0 - für jede Position von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung.
neun.Medizinischer Registrar0,25 - für jede Position von Ärzten und Fachärzten mit höherer nichtmedizinischer Ausbildung; aber nicht weniger als 2,0 Stellen für die Pathologieabteilung.
zehn.Medizinischer Statistiker *1,0 - für jede Position der Arztstatistik.
elf.Gastschwester *1.0
12.Ordentlichbei Vorhandensein eines Arbeitsabschnitts - 0,7 Positionen für jede Position eines Pathologen; in Ermangelung eines Arbeitsabschnitts - 0,5 Stellen für jede Stelle eines Arztes und Facharztes mit einer höheren nichtmedizinischen Ausbildung; aber nicht weniger als 2,0 Stellen für die Pathologieabteilung.

* - Nur für das Pathologiebüro.

** - Die Anzahl der Fälle von intravitalen pathologischen und anatomischen Studien wird gemäß Paragraph 26 der Regeln für die Durchführung pathologischer und anatomischer Studien bestimmt, die durch diese Verordnung (im Folgenden - die Regeln) genehmigt wurden..

*** - Komplexitätskategorien intravitaler pathologischer und anatomischer Untersuchungen von (operativem) Biopsiematerial werden gemäß Absatz 25 der Regeln festgelegt.

**** - Die Komplexitätskategorien pathologischer und anatomischer Autopsien werden gemäß den Anforderungen in Absatz 13 des Verfahrens zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien festgelegt, das im Auftrag des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation vom 6. Juni 2013 genehmigt wurde. N 354n "Über das Verfahren zur Durchführung pathologischer und anatomischer Autopsien" (vom Justizministerium der Russischen Föderation am 16. Dezember 2013 registriert, Registrierung N 30612).

***** - Die Anzahl der Flecken (Reaktionsformulierungen, Bestimmungen) wird gemäß Paragraph 27 der Regeln bestimmt.

Anhang N 3
zu den Regeln für die Durchführung pathologischer-
Anatomische Forschung genehmigt
im Auftrag des Gesundheitsministeriums
Russische Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Standard
Ausstattung des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung)

N.
p / p
NameAnzahl der Geräteeinheiten nach Gruppen von Pathologiebüros (Abteilungen) *
erste Gruppezweite Gruppedritte Gruppe
1. Laborausrüstung, histologisch
1.1.IVD-Gewebeprobenverarbeitungssystem, automatisch211
1.2.IVD-Gewebeprobenverarbeitungssystem, halbautomatisch221
1.3.Vorrichtung zum Befüllen von histologischen Proben471
1.4.Rotationsmikrotom842
1.5.Mikrotom kryostatisch321
1.6.Ultramikrotomauf Nachfrage
1.7.Wasserbad zum Begradigen von Gewebeschnitten842
1.8.Vorrichtung zur Herstellung und Färbung von Präparaten auf einem Objektträger des IVD-Mikroskops, halbautomatisch31-
1.9.Vorrichtung zum Färben von Präparaten auf einem Objektträger, IVD12fünf2
1.10.Standardlichtmikroskopdreißig17zehn
1.11.Elektronisches Scan- / Transmissionsmikroskopauf Nachfrage
1.12.Laborthermostat für ReinräumeSechszehnzehn6
1.13.Allzweck-Tischzentrifuge432
1.14.Laborwaagen, elektronisch432
1.15.Laborkühlschrank864
1.16.Schieben Sie den Aufbewahrungsschrankauf Nachfrage
1.17.Waschmaschine für Laborglaswaren21-
1.18.Anwendungssoftware für Labor-IVD-Analysegeräte111
2. Ausrüstung zum Schneiden
2.1.Autopsie-Ausrüstungssatz321
2.2.Autopsietabelle642
2.3.Autopsie-Organ-Waage642
2.4.Operationsleuchte642
2.5.Kühlkammer für die Leichenhalleauf Nachfrage

* - Die Gruppe der pathologischen und anatomischen Büros (Abteilungen) wird gemäß Absatz 4 der Regeln für die Organisation der Aktivitäten des pathologischen und anatomischen Büros (Abteilung) festgelegt (Anhang N 1 zu den Regeln für die Durchführung pathologischer und anatomischer Studien, die durch diese Verordnung genehmigt wurden)..

Anhang N 2
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Name der medizinischen Organisation Formularcode gemäß OKUD ______________

Organisationscode gemäß OKPO ______________

Abrechnungsformular N 014 / Jahr

Adresse Im Auftrag des russischen Gesundheitsministeriums genehmigt

von "__" ______ 2016 N__

Richtung
zur intravitalen pathologischen und anatomischen Untersuchung von Biopsiematerial (Operationsmaterial)

1. Die Abteilung, die das Biopsiematerial (chirurgisches Material) gesendet hat ____________

2. Nachname, Name, Patronym (falls vorhanden) des Patienten

3. Geschlecht: Ehemann. - 1, weiblich-2, 4. Geburtsdatum: Tag__Monat ____ Jahr _____

5. OMS-Richtlinie _____________________________ 6. SNILS _______________________

7. Ort der Registrierung: ___________________________________________________

8. Lokalität: Stadt - 1, Land - 2.

9. Diagnose der Grunderkrankung (Zustand) ____________________________

______________________________________zehn. ICD-Code * ___________________

11. Die Aufgabe der intravitalen pathologischen und anatomischen Forschung

Biopsiematerial (chirurgisches Material) ___________________________________

12. Zusätzliche klinische Informationen (Hauptsymptome, operativ

oder hormonelle oder Bestrahlung, die Ergebnisse der instrumentellen und

13. Die Ergebnisse der vorherigen intravital pathologischen anatomischen

Forschung (Name der medizinischen Organisation, Datum,

Registrierungsnummer, Schlussfolgerung) ______________________________________

14. Präoperative Behandlung durchgeführt (Art der Behandlung, Zeitpunkt,

Medikamentendosis, Strahlendosis) _____________________

15. Verfahren zur Gewinnung von biopsischem (chirurgischem) Material: endoskopische Biopsie - 1, Punktionsbiopsie - 2, Aspirationsbiopsie - 3, Inzisionsbiopsie - 4, chirurgische Biopsie - 5, chirurgisches Material - 6, spontan getrennte Gewebefragmente - 7.

16. Datum der Materialsammlung __________________ Uhrzeit ____________________.

17. Das Material wird in eine 10% ige Lösung von neutralem Formalin (Ja / Nein) gegeben.

18. Kennzeichnung von biopsischem (chirurgischem) Material (Entschlüsselung der Fläschchenkennzeichnung):

FlaschennummerLokalisierung des pathologischen Prozesses (Organ, Topographie)Die Art des pathologischen Prozesses (Erosion, Geschwür, Polyp, Fleck, Knoten, äußerlich unverändertes Gewebe, Beziehung zu umgebenden Geweben)Anzahl der Objekte
1
2
3
4
fünf

19. Nachname, Initialen des Arztes _____________________ Unterschrift _______________

20. Datum der Anweisung: "__" ______ 20__, Telefon _______________

* - Internationale statistische Klassifikation von Krankheiten und verwandten Gesundheitsproblemen.

Anhang N 3
auf Anordnung des Gesundheitsministeriums der Russischen Föderation
vom 24. März 2016 N 179н

Name der medizinischen Organisation Formularcode gemäß OKUD __________

Organisationscode gemäß OKPO ___________

Abrechnungsformular N 014-1 / Jahr

Adresse Im Auftrag des russischen Gesundheitsministeriums genehmigt

von "_" _____ 2016 N__

Protokoll
intravital pathologische und anatomische Untersuchung von Biopsiematerial (Operationsmaterial)

1 Abteilung, die Biopsiematerial (chirurgisches Material) gesendet hat _____________

2. Nachname, Name, Patronym (falls vorhanden) des Patienten ________________________

3. Geschlecht: Ehemann. - 1, weiblich-2, 4. Geburtsdatum: Tag__ Monat ______ Jahr ____

5. OMS-Richtlinie ______________________________ 6. SNILS _____________________

7. Ort der Registrierung: ___________________________________________________

8. Lokalität: Stadt - 1, Land - 2.

9. Diagnose der Krankheit (Zustand) gemäß der Anweisung ________________

10. ICD-Code * _________________________________________________________

11. Datum der Materialsammlung nach den eingereichten Anweisungen ____________ Uhrzeit _________

12. Das Material wurde in einer 10% igen Lösung von neutralem Formalin (ja / nein) geliefert.

______ schmutzig (ja / nein) _________

13. Datum des Eingangs des (chirurgischen) Biopsiematerials: Datum, Uhrzeit

14. Markieren Sie die Sicherheit der Verpackung ______________________________________

15. Datum der Registrierung des (chirurgischen) Biopsiematerials: Datum ______,

16. Registrierungsnummer _______________________________________________

17. Medizinische Leistungen: Code__, Nummer_ 18. Schwierigkeitsgrad (1-5)

19. Das Schneiden wurde durchgeführt: Datum _____ Uhrzeit ____ 20. Die Buchung enthält: ___

21. Zugeordnete Farben (Reaktionen, Definitionen):